| 1. |
Nach den Grundsätzen und Regeln eines
ordentlichen Kaufmanns zu arbeiten. |
| 2. |
Ein übersichtliches und detailliertes Angebot
zu erstellen. |
| 3. |
Gründlich und umfassend zu beraten und eine
Leistungsbeschreibung als Bestandteil des Umzugsvertrages beizufügen. |
| 4. |
Ausführlich über Versicherungs- und
Haftungsbestimmungen zu informieren und ein Haftungszertifikat entsprechend den
gesetzlichen Beförderungsbedingungen auszufertigen. |
| 5. |
Mit seriösen Versicherern zusammenzuarbeiten. |
| 6. |
Als Umzugsberater, Transportleiter und Packer
sowie für vereinbarte Handwerkerleistungen Fachpersonal einzusetzen. |
| 7. |
Umweltverträgliche Verpackungsmaterialien zu
benutzen. Fahrzeuge zu verwenden, die für die Beförderung von Möbeln besonders
eingerichtet und ausgerüstet sind und dem derzeitigen Sicherheitsstandard entsprechen. |
| 8. |
Geeignete und sichere Möbellager und
Standplätze für die Fahrzeuge vorzuhalten. |
| 9. |
Korrekte, nachprüfbare Abrechnungen zu
erstellen. |
| 10. |
Bei Meinungsverschiedenheiten mit dem Kunden
dem Spruch der Einigungsstelle der AMÖ zu folgen. |